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   BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88   

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BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88 (https://dejure.org/1989,8224)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1989 - 5 B 186.88 (https://dejure.org/1989,8224)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1989 - 5 B 186.88 (https://dejure.org/1989,8224)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO geltend gemacht, so gehört zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels außer der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, auch die Darlegung, welche Erkenntnisse bei Heranziehung dieser Beweismittel hätten gewonnen werden können, und weshalb dann eine den Klägern günstigere Entscheidung hätte ergehen können (BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - ).

    1,6 ha einen Ausgleich für das Kiesvorkommen auf ihrem Altbesitz gesehen, ohne insoweit die notwendigen Vergleichswerte ermittelt zu haben, fehlt es schon an ausreichenden Angaben oder Hinweisen zu den vom Flurbereinigungsgericht nach Auffassung der Kläger zu Unrecht nicht herangezogenen Beweismitteln in der Beschwerdeschrift selbst (vgl. in letzterer Hinsicht BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]); dem in dem Schriftsatz der Kläger vom 7. November 1988 erwähnten Schreiben der Firma S. vom 21. August 1984 und dem in dem Schriftsatz weiter angesprochenen Gutachten nebst geologischer Karte lassen sich jedenfalls in bezug auf den Wert der den Klägern zugewiesenen hofnahen Zusatzflächen keine Erkenntnisse entnehmen.

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88
    Es hätte unter diesen Umständen eingehender Darlegungen dazu bedurft, weshalb sich dem Flurbereinigungsgericht; abweichend von dem für den Regelfall geltenden Grundsatz (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - , vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - und vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - ), ausnahmsweise die Notwendigkeit ergänzender Sachverhaltsermittlungen hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88
    Hat ein Verfahrensbeteiligter keinen Beweisantrag gestellt, so ist ferner darzulegen, weshalb sich dem Tatsachengericht gleichwohl eine weitere Sachaufklärung in der jetzt aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - und Urteil vom 7. Februar 1985 ).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88
    Es hätte unter diesen Umständen eingehender Darlegungen dazu bedurft, weshalb sich dem Flurbereinigungsgericht; abweichend von dem für den Regelfall geltenden Grundsatz (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - , vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - und vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - ), ausnahmsweise die Notwendigkeit ergänzender Sachverhaltsermittlungen hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88
    Es hätte unter diesen Umständen eingehender Darlegungen dazu bedurft, weshalb sich dem Flurbereinigungsgericht; abweichend von dem für den Regelfall geltenden Grundsatz (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - , vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - und vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - ), ausnahmsweise die Notwendigkeit ergänzender Sachverhaltsermittlungen hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO geltend gemacht, so gehört zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels außer der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, auch die Darlegung, welche Erkenntnisse bei Heranziehung dieser Beweismittel hätten gewonnen werden können, und weshalb dann eine den Klägern günstigere Entscheidung hätte ergehen können (BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - ).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 67.79

    Erlaß der Ausführungsanordnung - Änderung des Flurbereinigungsplans -

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88
    Darauf, daß das Flurbereinigungsgericht aufgrund seiner auf § 139 FlurbG beruhenden Besetzung über eine besondere Sachkunde verfügt, die es ihm regelmäßig erlaubt, die im Flurbereinigungsverfahren auftretenden Sachverhalte ohne Hinzuziehung von Sachverständigen sachverständig zu würdigen (s. dazu zum Beispiel BVerwG, Beschluß vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - und Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 67.79 - <RdL 1981, 180/181>), brauchte ebenfalls nicht hingewiesen zu werden.
  • BVerwG, 04.04.1979 - 5 B 42.78

    Verfahrensfehler bei unterbliebener Anhörung eines Weinbausachverständigen zu

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1989 - 5 B 186.88
    Darauf, daß das Flurbereinigungsgericht aufgrund seiner auf § 139 FlurbG beruhenden Besetzung über eine besondere Sachkunde verfügt, die es ihm regelmäßig erlaubt, die im Flurbereinigungsverfahren auftretenden Sachverhalte ohne Hinzuziehung von Sachverständigen sachverständig zu würdigen (s. dazu zum Beispiel BVerwG, Beschluß vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - und Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 67.79 - <RdL 1981, 180/181>), brauchte ebenfalls nicht hingewiesen zu werden.
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